Die Therapien innerhalb der Praxis Rheingautherapie sind rein Privat.
Termin vereinbaren Sie bitte immer telefonisch.
Wir nehmen uns Zeit für Sie. Eine Behandlung dauert immer mind. volle 60 Minuten. Da wir eine reine Bestellpraxis führen, entstehen für Sie auch keine Wartezeiten. Damit das so bleibt, haben Sie bitte Verständnis das Verspätungen berechnet und falls ein direkter Anschlusstermin, eines anderen Patienten/Klienten besteht, die Zeit von der Behandlungszeit abgezogen werden muss . Sollte ein Patient/Klient direkt nach Ihnen einen Termin haben und eine Verspätung von mehr als 30 Minuten bestehen, behalten wir uns das Recht vor, diesen Termin als erfolgt anzusehen und voll zu berechnen. Termine die nicht mindestens 48 Stunden zuvor abgesagt werden, stellen wir ebenfalls in Rechnung.
Die Behandlungen sind zahlbar direkt in Bar.
Wir kennen von allem den Preis - aber von nichts mehr den Wert.
Es gibt kaum etwas auf der Welt, was nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand - die Leistung - die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.
(John Ruskin, 1819-1900)
Ihr finanzielle Wertschätzung für die Behandlung beträgt 96,-- Euro pro Stunde. Sollte eine Therapie länger dauern, berechnen wir pro angefangenen fünfzehn Minuten 24,-- Euro. Dies klären wir jedoch im Vorfeld mit Ihnen ab.
Einige Inhalte der Therapie können je nach Art der Privatversicherung eventuell mit dieser abgerechnet werden. Eine Nichtübernahme oder Teilabzüge durch Ihre Kasse entbindet Sie nicht von der Zahlung ihres vollen finanziellen Ausgleichs an die Rheingautherapie. Der Dienstvertrag besteht mit Ihnen als Patient/Klient und der Rheingautherapie (ihren Therapeuten) und nicht mit Ihrer Privatversicherung und der Rheingautherapie.
Schweigepflicht:
Ihre persönlichen Daten und alle Inhalte der Beratungs- und Therapiegespräche unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.